Aussteller suchen:
    Ein gemeinsames Angebot von:

    Universität Hamburg Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg Technische Universität Hamburg-Harburg AStA der Universität Hamburg
    Kooperationspartner:

    Potenzial Deutschland Bundesagentur für Arbeit Diplom.de

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    für die Jobmesse Stellenwerk am 6. und 7. Mai 2008

    1

    Allgemeines
    Nachstehende AGB gelten für Teilnahme von rekrutierenden Unternehmen, im folgenden Unternehmen genannt; sie gelten ausschließlich, anderweitige Regelungen oder AGB des Unternehmens gelten als abbedungen, soweit die Parteien keine explizite, schriftliche Sonderregelung getroffen haben.

    2

    Vertragsabschluss
    Die Bestellung eines Standes oder einer Dienstleistung erfolgt durch Einsendung des ausgefüllten Anmeldeformulars. Mit der Bestätigung durch den Veranstalter kommt der Vertrag zwischen Aussteller und Veranstalter zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung des Ausstellers ab, so kommt der Vertrag nach Maßgabe der Bestätigung zustande, es sei denn, dass der Aussteller binnen zwei Wochen schriftlich widerspricht.

    3

    Zulassung zu Firmenkontaktmesse Stellenwerk
    Die Firmenkontaktmesse Stellenwerk steht in erster Linie Firmen offen, die Werbung für sich als Arbeitgeber von Hoch- und Fachhochschulabsolventen machen wollen. Der Veranstalter entscheidet über die Zulassung eines Ausstellers.

    4

    Zuweisung der Ausstellungsflächen
    Die Zuweisung einer Ausstellungsfläche erfolgt durch den Veranstalter. Der Veranstalter behält sich vor, dem Aussteller abweichend von der Bestätigung einen Stand in anderer Lage zuzuweisen, die Größe seiner Ausstellungsfläche zu ändern und sonstige bauliche Veränderungen vorzunehmen, ohne dass Sie hieraus Rechte herleiten können.

    5

    Beteiligungspreis
    Die Höhe des Beteiligungspreises wird nach den in der Anmeldung angegebenen Sätzen berechnet. Bei der Berechnung wird die zugeteilte Bodenfläche ohne Rücksicht auf Vorsprünge, Pfeiler, Installationsanschlüsse und sonstige feste Einbauten zugrunde gelegt. Der Beteiligungspreis schließt nicht die Überlassung von Standbegrenzungswänden ein.

    6

    Standfläche und Standgestaltung
    Die Standfläche beträgt ca. 6 m2. Bitte berücksichtigen Sie, dass ggf. Hallenpfeiler und andere feste Einbauten in der gemieteten Standfläche enthalten sind. Standbau und -gestaltung haben nach den allgemeinen Vorschriften und den technischen Bestimmungen des Veranstalters sowie des Veranstaltungsortes zu erfolgen; insbesondere sind die bau- und brandschutzrechtlichen Vorschriften der Freien und Hansestadt Hamburg und der Universität Hamburg einzuhalten. Die Stände sind während der gesamten Dauer der Veranstaltung mit Personal zu besetzen. Der Veranstalter kann die Beseitigung von Ausstellungsgütern und die Einstellung von Tätigkeiten verlangen, die durch Geruch, Geräusche oder andere Emissionen oder durch das Aussehen eine Störung des Messebetriebs verursachen. Wird diesem Verlangen nicht unverzüglich nachgekommen, so ist der Veranstalter berechtigt, den Stand zu schließen, ohne dass hieraus Ansprüche gegen den Veranstalter hergeleitet werden können. Der Kleinverkauf von Ausstellungsware – auch Messemustern – an Privatpersonen ist untersagt. Das gilt auch für den Verkauf von Software. Als Verkauf in diesem Sinne gilt auch die Entgegennahme einer von Privatpersonen unterzeichneten Kaufverpflichtung, selbst wenn die Auslieferung der Bestellung oder die Bezahlung der Ware zu einem späteren Zeitpunkt direkt oder über den Handel erfolgt. Die Abgabe von Mustern ist nur ohne Entgelt gestattet. Gedruckte Verlagserzeugnisse sind von dieser Regelung ausgenommen.

    7

    Mitaussteller und zusätzlich vertretene Unternehmen
    Die Nutzung der Standfläche durch ein weiteres Unternehmen bedarf eines besonderen Antrages und der schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter. Im Übrigen gelten auch für diese Unternehmen diese AGB, soweit sie Anwendung finden können. Eine – auch nur teilweise – Übertragung der sich aus dem Mietvertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf Andere ist unzulässig. Alle Firmen haften dem Veranstalter gegenüber für die sich aus diesem Mietvertrag ergebenden Verpflichtungen als Gesamtschuldner.

    8

    Zahlungsbedingungen
    Sämtliche Teilnahmegebühren sind zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung zahlbar.

    9

    Vorbehalte
    Die Erfüllung sämtlicher Service-Leistungen erfolgt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund (z.B. Arbeitskampf, höhere Gewalt) zu verlegen, zu kürzen, zeitweise ganz oder teilweise zu schließen oder abzusagen. Bei vollständiger oder teilweiser Verlegung oder einer Kürzung gilt der Vertrag als für die geänderte Zeitdauer abgeschlossen, sofern der Aussteller nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Mitteilung der Änderung schriftlich widerspricht.

    10 

    Haftungsausschluss
    Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für das Ausstellungsgut und die Standeinrichtung und schließt außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auch für seine Mitarbeiter jede Haftung für Schäden daran aus. Dieser Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn die Standausrüstung oder das Ausstellungsgut vom Veranstalter in Ausübung des Vermieterpfandrechts verwahrt werden. Der Haftungsausschluss erfährt durch die besonderen Bewachungsmaßnahmen des Veranstalters keine Einschränkung. Weiterhin schließt der Veranstalter die Haftung für Nachteile und Schäden aus, die den Ausstellern durch irrtümliche Angaben bei der Platzzuweisung, dem Standaufbau oder dem Katalogeintragung sowie durch nicht unverzüglich schriftlich gerügte Veränderungen der Standgröße und sonstige fehlerhafte Serviceleistungen entstehen, es sei denn, der Veranstalter hat dies wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Mitarbeitern zu vertreten.

    11

    Vorzeitige Beendigung des Mietvertrages
    Nach der Zulassung durch den Veranstalter gilt die Anmeldung als verbindlich. Die Zahlungsverpflichtung besteht ab diesem Zeitpunkt unabhängig von einer tatsächlichen Teilnahme an der Messe. Ein Rücktritt ist, außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, nicht möglich.

    12

    Ergänzende Bestimmungen
    Bestandteil des Vertrages ist die Hausordnung des Veranstaltungsortes. Befragungen und Verteilung von Prospekten, Flugblättern, Mustern u.ä. seitens des Ausstellers sind nur auf dem eigenen Stand zulässig. Bei Verstößen ist der Veranstalter berechtigt, den Stand zu schließen, ohne dass hieraus Ansprüche gegen den Veranstalter hergeleitet werden können.

    13

    Ausstelleransprüche, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand
    Alle Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter sind schriftlich geltend zu machen. Sie verjähren, beginnend mit dem Ablauf der Firmenkontaktmesse Stellenwerk, innerhalb von sechs Monaten. Es sind ausschließlich deutsches Recht und der deutsche Text maßgebend. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz des Veranstalters. Dem Veranstalter bleibt es jedoch vorbehalten, seine Ansprüche bei dem Gericht des Ortes geltend zu machen, an dem der Aussteller seinen Sitz hat.

    Die Aussteller 2010: