Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Stellenwerk, dem Hochschul-Jobportal der Universität Hamburg Marketing GmbH, der Universität Hamburg, der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, der Technischen Universität Hamburg-Harburg und dem AStA der Universität Hamburg.
1 | Geltungsbereich |
2 | Urherberrecht |
3 | Zweck des Jobportals Stellenwerk |
4 | Kosten Die Rechnungsstellung erfolgt binnen eines Monats nach zahlungspflichtiger Buchung und ist sofort fällig. Private und universitätsinterne Anzeigen sind kostenfrei. Anzeigen für Abschlussarbeiten sind in einigen Stellenwerk Jobportalen als BASIS-Anzeigen kostenlos verfügbar. |
5 | Rechte und Pflichten der Nutzer Mit Eingabe der Anzeige kommt ein Vertrag zwischen dem Inserenten und der Universität Hamburg Marketing GmbH als Betreiberin über die Anzeigenschaltung zustande. Der Inserent hat auch die Möglichkeit, die Betreiberin mit der zahlungspflichtigen Buchung der Anzeige zu betrauen. In diesem Fall kommt der Vertrag mit der Beauftragung der Universität Hamburg Marketing GmbH zustande. Es fallen dadurch Mehrkosten an (siehe Kosten). Mit zahlungspflichtiger Buchung der Anzeige verpflichtet sich der Kunde, die Mindestvergütungsrichtlinien zu erfüllen (dies gilt auch für kostenfreie Buchungen in den Rubriken "Angebote für Abschlussarbeiten" und "Nicht-Gewerbliche Anzeigen"). Der Mindestlohn für Jobs beträgt 8,50 Euro pro Stunde (10,- Euro bei schwerer körperlicher Arbeit), die monatliche Mindestvergütung bei Praktika beträgt 300,- Euro. Eine vorzeitige Löschung der Anzeige ist möglich und kann vom Inserenten direkt über den Firmen-Login veranlasst werden. Auf Wunsch kann die Universität Hamburg Marketing GmbH die Anzeige auch vorzeitig kündigen / löschen, wenn sie dazu per E-Mail vom Inserenten aufgefordert wird. Zwischen Eingang der Kündigung und Löschung der Anzeige können bis zu drei Werktagen liegen. Bei vorzeitiger Kündigung der Anzeige findet keine anteilige Erstattung des Anzeigenpreises statt. |
6 | Rechte und Pflichten der Universität Hamburg Marketing GmbH Die Betreiberin behält sich das Recht vor, Anzeigen ohne Angaben von Gründen nicht in das Jobportal Stellenwerk aufzunehmen oder zu löschen. In diesem Fall entstehen dem Inserenten keinerlei Kosten. Die Betreiberin ist bemüht, ihr Angebot an aktuelle technische Entwicklungen anzupassen. Sie ist berechtigt, den Betrieb des Jobportals Stellenwerk jederzeit ohne Angabe von Gründen einzustellen; insbesondere übernimmt sie keine Garantie dafür, dass die Bereitstellung des Jobportals Stellenwerk ununterbrochen erfolgt. Wartungen und Veränderungen stellen hierbei, soweit nicht ausdrücklich vorgesehen, keine Änderung des Nutzungsverhältnisses dar. |
7 | Haftung Der Inserent muss es dulden, dass die im Jobportal Stellenwerk angegebenen Angebotsdaten über Internetsuchmaschinen (z. B. Google) herausgefiltert werden. Die Betreiberin besitzt keine Möglichkeit, ein solches Herausfiltern durch Suchmaschinen zu unterbinden und übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Verletzungen des Nutzers in seinen Rechten, die durch das Herausfiltern von Daten entstehen. |
8 | Datenschutz |
9 | Externe Links |
10 | Gerichtsstand |
11 | Zusatzleistungen 11.1.1. Die Preise für den A4-Aushang einer Stellenanzeige belaufen sich auf 25,- Euro und für den A3-Aushang auf 40,- Euro (zzgl. MwSt.) pro Aushang und 14 Tage. 11.1.2. Das Anbringen der Aushänge an dem(n) gebuchten Standort(en) erfolgen zweimal in der Woche. Das kann dazu führen, dass zwischen der Schaltung einer Anzeige und dem Aushängen der Anzeige Überschneidungen von bis zu zwei Werktagen liegen. Die Dauer des Aushangs wird hiervon nicht beeinträchtigt. 11.1.3. Die Betreiberin kontrolliert die Aushänge zweimal wöchentlich. Werden im Rahmen der Kontrollgänge Beschädigungen an einem Aushang festgestellt oder ist dieser widerrechtlich entfernt worden, erneuert die Betreiberin den Aushang schnellstmöglich. Darüber hinaus übernimmt die Betreiberin keine Haftung für von Dritten an den Aushängen verursachte Beschädigungen oder deren Entfernung durch Dritte. 11.1.4. Die Haftung der Betreiberin ist im übrigen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 11.1.5. Die Aushänge werden zum Ende der gebuchten Laufzeit von der Betreiberin abgenommen und entsorgt. Eine vorherige Abhängung auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers ist jeweils zum nachfolgenden Aushang-/Kontrolltermin möglich. Die Preise gemäß 11.1.1 werden durch eine beauftragte frühere Entfernung der Angebote nicht berührt. |




